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Technikerschule Allgäu

Kotterner Straße 43

87435 Kempten

Tel: +49 831 25385-115

Fax: +49 831 25385-192

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Wir sind zertifiziertes Mitglied

im Dachverband "Allgäu" 

 

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Ausführliche Informationen über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten erhalten Sie

  • bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Bafög-Amt,
  • bei der Stadt Kempten, Kronenstraße 16, Tel 0831-2525-364
  • beim Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen, Tel 08321 -612-0
  • beim Landratsamt Ostallgäu in Marktoberdorf, Tel 08342-911-0
  • beim Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim, Tel 08261-995-0
  • beim Landratsamt Westallgäu in Lindau, Tel 08382-270-0

 

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über Förderungen, welche Studierende der Technikerschule Allgäu ggf. erhalten können

  • dem Schüler-BAföG,
    dies wird unabhängig vom Einkommen der Eltern als Zuschuss, dh. rückzahlungsfrei gewährt.

    Voraussetzungen hierfür:
    Ausbildungs- und Praxiszeit zusammen mindestens 6 Jahre,
    Alter bei Schulbeginn unter 30 Jahre,
    Einkommen des Schülers und seines Ehegatten unterhalb eines Grenzwertes

  • Beihilfe nach dem Gesetz zur Förderungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG),
    dies gilt u.a. auch für in Ausbildung befindliche Techniker.

    Gegebenheiten:
    Beihilfe höher als Schüler-BAföG,
    Höhe abhängig von bisherigem Einkommen und Lebenssituation (Wohnung, Familienstand, Zahl der Kinder),
    nur Teilbetrag als Zuschuss,
    Restbetrag als Darlehen (Tilgung innerhalb von 10 Jahren)


  • Beihilfe für Rehabilitanden,
    gilt für Facharbeiter und Gesellen, die ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

      Sie erhalten gegebenenfalls für die Qualifizierung zum Techniker

  • Zuschüsse nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG),
  • Zuschüsse nach der Reichsversicherungsordnung (RVO),
  • Zuschüsse nach dem Angestelltenversicherungsgesetz (AVG).

Vorteil: Die Förderung im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme (REHA) ist ein nicht zurückzuzahlender Zuschuss, der erheblich höher sein kann, als der Zuschuss nach dem Schüler-BAföG. Anträge für diese Förderung sind beim zuständigen Arbeitsamt zu stellen.

  •  Förderung für Angehörige der Bundeswehr,
    Zeitsoldaten haben Anspruch auf eine Förderung nach dem Soldatenförderungsgesetz.
    Auskünfte über Höhe und Dauer der Förderung erhalten Sie beim Berufsförderungsdienst des zuständigen Kreiswehrersatzamtes.
  • Steuerrückerstattung,
    Fahrkosten und Ausgaben für Lern- und Arbeitsmittel können beim Lohsteuerjahresausgleich oder bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
    Dies wirkt sich besonders im Jahr des Schuleintritts und im Jahr des Abschlusses steuermindernd aus, sofern nur zeitweise ein Einkommen erzielt wird.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Informationen zur "Meisterprämie und Prämie für gleichgestellte Abschlüsse (Prämie)" finden Sie hier oder direkt unter

 https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2013/18/kwmbl-2013-18.pdf

 

Interessantes zur Änderung ab August 2016 zum Thema "Aus Meister-BAfÖG wird Aufstiegs-BAföG" finden Sie

unter https://www.bmbf.de/de/aus-meister-bafoeg-wird-familienfreundliches-aufstiegs-bafoeg-2507.html

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

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